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Unter einer Sandalenfurche, versteht man das Vorliegen eines unüblich großen Abstands zwischen der ersten und der zweiten Zehe beim Menschen, der durch eine nach außen versetzte Position der großen Zehen entsteht. Der Ausdruck Sandalenfurche bzw. -lücke leitet sich davon ab, dass es Sandalen gibt, die hauptsächlich durch einen Riemen zwischen der ersten und zweiten Zehe am Fuß gehalten werden. Eine Sandalenfurche schränkt die Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit des Fußes nicht ein, so dass eine medizinische Korrektur nicht notwendig ist. Das Vorliegen einer Sandalenlücke gilt in der Pränataldiagnostik als sonografischer Softmarker für Trisomie 8, Pätau-Syndrom (Trisomie 13), Down-Syndrom (Trisomie 21) und Edwards-Syndrom (Trisomie 18), wobei auch Menschen ohne entsprechende Besonderheiten eine Sandalenfurche haben können. BILD | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||